Austauschbarkeit bei biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln

Austauschbarkeit bei biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln

Austauschbarkeit biotechnologisch
hergestellter Arzneimittel

Datum, Uhrzeit:

Dienstag, 25.11.2025 von 20:00 – 21:00 Uhr

Nils Hußmann

Referent:

Nils Hußmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Inhalt:

Die Austauschbarkeit verordneter Biologika-Zubereitungen ist durch den G-BA im Rahmen der Arzneimittel-Richtlinie im neuen § 40b geregelt. Im Grundsatz sind Apotheken auf diesem Gebiet zum Austausch eines zu verarbeitenden Fertigarzneimittels in ein preisgünstiges Arzneimittel verpflichtet. Welche Voraussetzungen gelten im Detail und ist es, wie bei Generika, ausreichend, dass die Arzneimittel in nur einem Indikationsgebiet übereinstimmen? Wie verhält es sich mit dem Austausch von Biosimilars untereinander?

Antworten auf viele Fragen zu diesem wichtigen Thema gibt Ihnen der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Nils Hußmann.

Teilnehmervoraussetzungen:

Pharmazeutisches Fachpersonal

akkreditiert

Zur Akkreditierung eingereicht bei der Bundesapothekerkammer in der Kategorie 3

Kosten:

keine

Zur Anmeldung

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