Austauschbarkeit biotechnologisch
hergestellter Arzneimittel
Datum, Uhrzeit:
Dienstag, 25.11.2025 von 20:00 – 21:00 Uhr
Referent:
Nils Hußmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
Inhalt:
Die Austauschbarkeit verordneter Biologika-Zubereitungen ist durch den G-BA im Rahmen der Arzneimittel-Richtlinie im neuen § 40b geregelt. Im Grundsatz sind Apotheken auf diesem Gebiet zum Austausch eines zu verarbeitenden Fertigarzneimittels in ein preisgünstiges Arzneimittel verpflichtet. Welche Voraussetzungen gelten im Detail und ist es, wie bei Generika, ausreichend, dass die Arzneimittel in nur einem Indikationsgebiet übereinstimmen? Wie verhält es sich mit dem Austausch von Biosimilars untereinander?
Antworten auf viele Fragen zu diesem wichtigen Thema gibt Ihnen der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Nils Hußmann.
Teilnehmervoraussetzungen:
Pharmazeutisches Fachpersonal
akkreditiert
Zur Akkreditierung eingereicht bei der Bundesapothekerkammer in der Kategorie 3
Kosten:
keine
Die Veranstaltung wird freundlicherweise finanziell unterstützt
von der Celltrion Healthcare Deutschland GmbH, Bad Homburg